Kinderfahrradhelme
Legende: Produkte mit gleichem Gesamturteil sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Das Testergebnis Praxisprüfung setzt sich zusammen aus den Teilergebnissen Handhabung (25 %), Sicherheit (60 %) und Verarbeitung (15 %). Bei einem "ungenügenden" Teilergebnis Handhabung kann das Testergebnis Praxisprüfung nicht besser sein als "ausreichend". Es wurde kaufmännisch gerundet. Unter dem Teilergebnis Handhabung führt zur Abwertung um zwei Noten: Fehler bei der Größenangabe auf der Verpackung. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) keine Reflexfolie und/oder kein LED-Blinklicht; b) keine Gurtverriegelung an den Seiten; c) auf der Verpackung fehlt ein Warnhinweis "Dieser Helm sollte nicht durch Kinder beim Klettern oder anderen Aktivitäten verwendet werden, wenn ein Risiko besteht, sich zu strangulieren/hängen zu bleiben, falls sich ein Kind mit dem Helm verfängt" und/oder eine Nummer der europäischen Norm EN 1078 und/oder eine Bezeichnung "Helm für Radfahrer" und/oder ein zusätzlicher Warnhinweis, falls Teile aus einem Werkstoff hergestellt sind, der bekanntermaßen bei Berührung mit Kohlenwasserstoffen, Reinigungsflüssigkeiten, Farben, Abziehbildern oder anderen äußeren Einflussfaktoren nachteilig beeinflusst wird. Unter dem Teilergebnis Sicherheit führt zur Abwertung um zwei Noten: kein Insektenschutz. Unter dem Teilergebnis Verarbeitung führt zur Abwertung um zwei Noten: Innenpolster lösen sich beim Gebrauch. Zur Abwertung um eine Note führt: Oberschale und Schaumkern punktuell verklebt. Unter dem Testergebnis Schadstoffprüfung führt zur Abwertung um vier Noten: ein stark erhöhter Gehalt von mehr als 0,1 Prozent des in der REACH-Kandidatenliste genannten DIBP. Zur Abwertung um zwei Noten führt: ein erhöhter Gehalt von mehr als 100 bis 1.000 mg/kg des in Babyartikeln und Kinderspielzeug gesetzlich reglementierten Phthalats DBP und/oder des in der REACH-Kandidatenliste genannten DIBP. Zur Abwertung um eine Note führt: PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe im Produkt. Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um eine Note: a) PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in der Verpackung; b) halogenorganische Flammschutzmittel auf der Platine. Das Gesamtergebnis beruht zu 30 Prozent aus dem Testergebnis Schadstoffprüfung und zu 70 Prozent aus dem Testergebnis Praxisprüfung. Ein Produkt mit einem "mangelhaften" oder "ungenügenden" Testergebnis Schadstoffprüfung kann jedoch nicht besser sein als "ausreichend". Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder schlechter ist, verschlechtert das Testergebnis Schadstoffprüfung um eine Note.
Testmethoden: Praxisprüfung: Anforderungen auf der Basis DIN EN 1078, teilweise modifiziert und ergänzt. Geprüft wurde eine Helmgröße je Modell. Der gleiche Helm durchlief nacheinander folgende Prüfungen: 1. Wirksamkeit der Trageeinrichtungen. 2. Festigkeit der Trageeinrichtungen und Leichtigkeit des Öffnens. 3. Stoßdämpfungsvermögen: a) Vorbehandlung durch Kälte; b) Aufprall Bordstein; c) Aufprall flacher Sockel. Das Gewicht des Prüfkopfes betrug 3.960 Gramm.
Gewicht, Informationsbroschüre, Kinnriemenbreite: DIN EN 1078. Kennzeichnung: in Anlehnung an DIN EN 1078, die Textgröße wurde subjektiv bewertet. Stoßdämpfungsvermögen: in Anlehnung an DIN EN 1078 mit einem passenden Prüfkopf in einer Fallmaschine, abweichend erfolgte die Vorbehandlung nur mit Kälte bei minus 8 Grad Celsius und einer Dauer von 30 Minuten, keine Messung der Beschleunigungen und Geschwindigkeit, Prüfzone wurde subjektiv ermittelt, Aufprall aus einer Höhe von 1.200 mm auf einen Bordstein und aus 1535 mm auf die Fahrbahn (flacher Sockel).
Festigkeit der Trageeinrichtungen und Leichtigkeit des Öffnens: in Anlehnung an DIN EN 1078, abweichend betrug die Fallhöhe des Gewichts 660 mm. Wirksamkeit der Trageeinrichtung: in Anlehnung an DIN EN 1078, abweichend betrug die Fallhöhe des Gewichts 192,5 mm. Über die DIN EN 1078 hinaus wurden folgende Prüfungen durchgeführt: Reflektoren/LED-Blinklicht, Prüfzeichen, Insektenschutz, Verarbeitung, Belüftung: Begutachtung durch zwei Experten. Anpassen, Aufsetzen und Abnehmen der Helme: Zwei Experten unterstützt durch zwei Kinder beurteilen das Einstellen auf die Kopfgröße, die Passform sowie das Schließen und Öffnen der Kinnriemen.
Schadstoffprüfung: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): getestet auf 24 PAK nach EU/EPA/JEFCA; GC-MSD. Aromatische Amine: Prüfung auf Amine nach reduktiver Spaltung. Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-2 Prüfung ohne vorherige Extraktion nach DIN EN 14362-1 (Juni 2004), Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-4 Prüfung nach vorhergehender Extraktion, DIN EN 14362-2 (Juni 2004); bei Hinweisen auf 4-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-9 (September 2006), Bestimmungsgrenze 5 mg/kg; 1. Methode GC/MS, 2. Methode TLC; zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine. Dispersionsfarbstoffe: Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-10, Norm DIN 54231 (November 2005); Dünnschichtchromatografie TLC und HPLC mit DAD (UV/Vis-Detector). Optische Aufheller: qualitativer Nachweis (UV-Licht). PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe/halogenorganische Flammschutzmittel auf der Platine: Röntgenfluoreszenzanalyse. Halogenorganische Verbindungen: Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Schwermetalle: Elution von Schwermetallen mittels saurer Schweißlösung, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Phosphororganische Verbindungen, Phthalate, andere Weichmacher, phenolische Verbindungen (Mischprobe aus den Polstern): GC/MS nach Extraktion mit Aceton/Ethylacetat und Derivatisierung.
Einkauf der Testprodukte: November bis Dezember 2009.